Datum:
08. Juni 2018
- 08. Juni 2018
Eintritt:
Zeit:
10:00-17:00
Info:
Delegation und Abgrenzung von Betreueraufgaben versus Aufgaben der Sozialbehörden, Dienste und Einrichtungen
Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Aufgaben des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich eindeutig geregelt.
Arbeitsschwerpunkte:
Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
Delegation und Abgrenzung
Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. Krankenhaussozialdienste, ambulantes betreutes Wohnen, stationäre Einrichtung der Altenpflege usw.
Leitung:
Uwe Fillsack
-Dipl.-Sozialarbeiter
-Organisator (IHK)
-Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger
-Unternehmensberater (KMU)
-Dozent
Zielgruppe:
Vereins-, Behörden-und Berufsbetreuer/innen sowie Interessierte, welche z.B. mit Betreuern arbeiten und deren Aufgaben kennenlernen möchten.
Ort:
Betreuer/innen-Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Teilnahmegebühr:
149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie)
Unterrichtsstunden: 8 Std.
Termin: 08.06.2018
Zeit: 10:00 – 17:00 Uhr
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Lernmittel:
Skript als pdf-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt
Veranstaltungsnummer: D 03/18
Information:
Betreuer/innen-Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Tel.: 0251 526287
Fax: 0251 526724
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de
Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Aufgaben des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich eindeutig geregelt.
Arbeitsschwerpunkte:
Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
Delegation und Abgrenzung
Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. Krankenhaussozialdienste, ambulantes betreutes Wohnen, stationäre Einrichtung der Altenpflege usw.
Leitung:
Uwe Fillsack
-Dipl.-Sozialarbeiter
-Organisator (IHK)
-Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger
-Unternehmensberater (KMU)
-Dozent
Zielgruppe:
Vereins-, Behörden-und Berufsbetreuer/innen sowie Interessierte, welche z.B. mit Betreuern arbeiten und deren Aufgaben kennenlernen möchten.
Ort:
Betreuer/innen-Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Teilnahmegebühr:
149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie)
Unterrichtsstunden: 8 Std.
Termin: 08.06.2018
Zeit: 10:00 – 17:00 Uhr
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Lernmittel:
Skript als pdf-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt
Veranstaltungsnummer: D 03/18
Information:
Betreuer/innen-Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Tel.: 0251 526287
Fax: 0251 526724
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de
Fotoportal:
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Veranstaltungen:
Restaurant
Bar&Club
Hotel
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Lounge
Haus Verwaltung
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